Grundpflege
Grundpflege bezeichnet die basisbezogenen,
regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Tätigkeiten, die ein Mensch benötigt,
um seine körperlichen Grundbedürfnisse zu erfüllen.
Sie ist ein zentraler Bestandteil der Pflege
und wird unabhängig von medizinischen Maßnahmen erbracht.
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Definition Grundpflege
Grundpflege umfasst pflegerische Maßnahmen,
die der Unterstützung bei der Körperpflege,
Ernährung und Mobilität dienen. Sie richtet sich an Menschen,
die diese Tätigkeiten aufgrund von Krankheit,
Behinderung oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können.
Bereiche der Grundpflege (nach SGB XI üblich)
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden
Mund- und Zahnpflege
Haare waschen, Kämmen, Rasieren
Toilettengang und Inkontinenzversorgung
Ernährung
Hilfe beim Essen und Trinken
Vorbereitung mundgerechter Kost
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Mobilität
Aufstehen und Zubettgehen
An- und Auskleiden
Lagerung und Positionswechsel
Gehen, Stehen, Treppensteigen
Ziel der Grundpflege
Sicherstellung grundlegender körperlicher Versorgung
Vermeidung von gesundheitlichen Risiken (z. B. Dekubitus, Mangelernährung)
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