Grundpflege

Grundpflege bezeichnet die basisbezogenen,
regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Tätigkeiten, die ein Mensch benötigt,
um seine körperlichen Grundbedürfnisse zu erfüllen.
Sie ist ein zentraler Bestandteil der Pflege
und wird unabhängig von medizinischen Maßnahmen erbracht.

Definition Grundpflege

Grundpflege umfasst pflegerische Maßnahmen,
die der Unterstützung bei der Körperpflege,
Ernährung und Mobilität dienen. Sie richtet sich an Menschen,
die diese Tätigkeiten aufgrund von Krankheit,
Behinderung oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können.

Bereiche der Grundpflege (nach SGB XI üblich)

Körperpflege

Waschen, Duschen, Baden

Mund- und Zahnpflege

Haare waschen, Kämmen, Rasieren

Toilettengang und Inkontinenzversorgung

Ernährung

Hilfe beim Essen und Trinken

Vorbereitung mundgerechter Kost

Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen

An- und Auskleiden

Lagerung und Positionswechsel

Gehen, Stehen, Treppensteigen

Ziel der Grundpflege

Sicherstellung grundlegender körperlicher Versorgung

Vermeidung von gesundheitlichen Risiken (z. B. Dekubitus, Mangelernährung)