Definition Verhinderungspflege
Verhinderungspflege ist eine zeitlich befristete Ersatzpflege,
die dann in Anspruch genommen wird,
wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist.
In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein professioneller Pflegedienst die Pflege.
Wesentliche Merkmale
Anspruch ab Pflegegrad 2
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
Bis zu 3.539 € pro Jahr, erweiterbar durch nicht genutzte Kurzzeitpflege
Pflege kann zu Hause, im Haushalt der Ersatzpflegeperson oder in Einrichtungen stattfinden
Verhinderung kann stundenweise oder tageweise erfolgen
Ziel der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten,
um Überlastung zu verhindern und eine kontinuierliche Versorgung
der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
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