Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der deutschen Pflegeversicherung.
Sie dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten,
wenn diese wegen Urlaub,
Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen können.

Definition Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine zeitlich befristete Ersatzpflege,
die dann in Anspruch genommen wird,
wenn die private Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) verhindert ist.
In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein professioneller Pflegedienst die Pflege.

Wesentliche Merkmale

Anspruch ab Pflegegrad 2

Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr

Bis zu 3.539 € pro Jahr, erweiterbar durch nicht genutzte Kurzzeitpflege

Pflege kann zu Hause, im Haushalt der Ersatzpflegeperson oder in Einrichtungen stattfinden

Verhinderung kann stundenweise oder tageweise erfolgen

Ziel der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege soll pflegende Angehörige entlasten,
um Überlastung zu verhindern und eine kontinuierliche Versorgung
der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.